Allgemeine Geschäftsbedingungen
für IT-Beratung, IT-Dienstleistungen und IT-Projektleistungen
Bicom24 - IT-Consulting
Inh.: Christian Krämer
Poseidonweg 9, 33729 Bielefeld
nachfolgend „Auftragnehmer" genannt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Gegenstand der Leistungen können insbesondere IT-Beratung, IT-Projektmanagement, Systemadministration, Einrichtung und Betreuung von IT-Systemen, Cloud- und Telekommunikationslösungen, Softwarekonfiguration, Schnittstellenberatung, Schulungen, Support, Wartung sowie sonstige IT-nahe Dienstleistungen sein.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder gesonderte Verträge haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder in Textform erfolgende Annahme eines Angebots, durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektvertrag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
2.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
3.3 Beratungsleistungen, Empfehlungen, Konzepte und Analysen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen verantwortlich.
3.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert nach den vereinbarten oder, falls keine Vereinbarung besteht, nach den üblichen Stundensätzen abzurechnen.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Systeme, Lizenzen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde sorgt für angemessene Datensicherungen vor Beginn von Arbeiten an seinen Systemen. Dies gilt insbesondere vor Installationen, Updates, Migrationen, Konfigurationen oder sonstigen Eingriffen in bestehende IT-Systeme.
4.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingesetzten Software, Lizenzen, Daten, Inhalte und Systeme.
4.4 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die auf unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
4.5 Der Kunde benennt auf Wunsch des Auftragnehmers einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abgabe projektbezogener Erklärungen und Entscheidungen berechtigt ist.
5. Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Lieferverzögerungen von Herstellern oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
5.3 Der Auftragnehmer kommt nur durch Mahnung des Kunden in Verzug, sofern nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Preisliste, dem Projektvertrag oder der individuellen Vereinbarung.
6.2 Soweit keine Pauschalvergütung vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen. Angefangene Zeiteinheiten können nach Vereinbarung, mangels Vereinbarung in angemessener Taktung, abgerechnet werden.
6.3 Reisezeiten, Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
6.7 Der Auftragnehmer kann bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, sofern dies im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.
7. Abnahme bei Werkleistungen
7.1 Soweit der Auftragnehmer werkvertragliche Leistungen erbringt, insbesondere individuell geschuldete Konzepte, Implementierungen, Migrationen, Dokumentationen oder sonstige abnahmefähige Ergebnisse, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
7.2 Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme auffordern. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Abnahme oder keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer auf diese Folge hingewiesen hat.
7.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Support, Wartung und Reaktionszeiten
8.1 Support- und Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.2 Reaktionszeiten, Servicezeiten, Verfügbarkeiten oder Wiederherstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Service Level Agreement vereinbart wurden.
8.3 Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit, Notfallservice oder Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers.
9. Drittanbieter, Hersteller und Fremdleistungen
9.1 Der Auftragnehmer kann Produkte, Software, Cloud-Dienste, Telekommunikationsdienste oder sonstige Leistungen Dritter empfehlen, vermitteln, konfigurieren oder administrativ begleiten.
9.2 Vertragsbeziehungen über Drittanbieterleistungen kommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
9.3 Für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisänderungen, Vertragsbedingungen, Datenschutzpraktiken, Leistungsänderungen oder Störungen von Drittanbieterleistungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese selbst zu vertreten hat.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und sonstige Vorgaben von Herstellern und Drittanbietern einzuhalten.
10. Rechte an Arbeitsergebnissen
10.1 Der Kunde erhält an den vom Auftragnehmer individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Eine Übertragung, Unterlizenzierung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
10.3 Vorbestehende Tools, Methoden, Vorlagen, Skripte, Konzepte, Bibliotheken, Know-how und allgemeine Erfahrungswerte des Auftragnehmers verbleiben im Eigentum beziehungsweise in der Rechteinhaberschaft des Auftragnehmers.
10.4 Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, bei der Leistungserbringung erworbenes allgemeines Know-how, Methodenwissen und technische Erfahrungen auch für andere Kunden zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
11. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte
11.1 Gelieferte Hardware, Softwarelizenzen, Dokumentationen oder sonstige Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit Eigentum übertragen werden kann.
11.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist und die Zurückhaltung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
12. Mängelrechte
12.1 Bei Dienstleistungsverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts Wirksames abweichend geregelt ist.
12.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu melden und dabei die Umstände des Auftretens, die Auswirkungen und, soweit möglich, Schritte zur Reproduktion des Mangels zu beschreiben.
12.4 Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer, sofern diese für den Kunden zumutbar ist.
12.5 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Mangel durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Systemumgebung, fehlende Updates, Fremdsoftware, Drittanbieterleistungen oder eine Verletzung von Mitwirkungspflichten verursacht wurde.
13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
13.5 Eine Haftung für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle, die durch Drittanbieter, Internetprovider, Cloud-Anbieter, Hersteller, Fremdsoftware, unsichere Passwörter, fehlende Updates, Bedienfehler des Kunden oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, besteht nicht.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
14.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich, sofern der Auftragnehmer nicht selbst Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist.
14.4 Der Kunde stellt sicher, dass dem Auftragnehmer nur solche personenbezogenen Daten zugänglich gemacht werden, deren Verarbeitung für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtmäßig ist.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
15.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Zugangsdaten, Preis- und Vertragsinformationen, IT-Strukturen, Sicherheitskonzepte, Quellcodes, Dokumentationen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen.
15.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
15.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
16. Zugangsdaten und IT-Sicherheit
16.1 Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten, Passwörter, Schlüssel, Zertifikate und sonstige Authentifizierungsmittel sicher verwahrt und nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
16.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Passwörter oder Zugangsdaten dauerhaft zu speichern, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
16.3 Der Kunde ist für die Einführung und Einhaltung angemessener interner Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, insbesondere Benutzer- und Rechtekonzepte, Backup-Strategien, Patch-Management, Virenschutz, Firewall-Konfigurationen und Zugriffskontrollen, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
17.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
17.2 Ist keine Laufzeit vereinbart, können laufende Dienstleistungs- oder Supportverhältnisse mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
17.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.4 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt oder eine Fortsetzung des Vertrags aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
17.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
18. Referenznennung
18.1 Der Auftragnehmer darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
18.2 Eine Veröffentlichung von Logos, Projektbeschreibungen oder Fallstudien erfolgt nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden.
19. Abwerbeverbot
19.1 Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende verpflichten sich die Parteien, keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben, die unmittelbar an der Vertragsdurchführung beteiligt waren.
19.2 Dies gilt nicht für allgemeine Stellenanzeigen oder Bewerbungen, die ohne gezielte Ansprache erfolgen.
20. Höhere Gewalt
20.1 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, großflächige Internetstörungen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ausfälle von Drittanbietern, entbinden die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten.
20.2 Die Parteien werden sich über solche Ereignisse unverzüglich informieren und die Auswirkungen soweit möglich minimieren.
21. Aufrechnung und Zurückbehaltung
21.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
22.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz des Auftragnehmers.
22.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
22.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2026